Steuern sparen – dann einfach einen Oldtimer fahren

Ein Traum, den jeder Liebhaber alter Autos träumt: Den Traumwagen fahren und dann auch noch Steuern sparen – genau das ist die Idee, die hinter dem Oldtimer-Leasing steht. Das funktioniert tatsächlich für eine kleinen Kundenkreis – aber wie so oft, fährt der Unternehmer auf einem schmalen Grat.

Wenig Kosten, viel Gewinn

Das Geschäft läuft gut, die Kosten sind gering und der Gewinn ansehnlich, wäre da nicht das liebe Finanzamt. Denn ein jeder Unternehmer weiß, dass der Fiskus sehr gern die Hand aufhält. Daher raten die Steuerberater zu Ausgaben, wie bspw. durch einen Firmenwagen. Das ist perfekt, vor allem wenn das einem Autonarren vorgeschlagen wird, der am liebsten einen Klassiker fährt. Das ist heute kein Problem mehr, denn es gibt ein Geschäftsmodell, bei dem es möglich ist Oldtimer zu leasen.

Hier wird auf den Trend gezielt, der sich in den vergangenen Jahren entwickelt hat: der Boom für Old- und Youngtimer. Immer mehr Unternehmen verleasen oder vermitteln auch Firmenfahrzeuge, die ein wenig aus der Reihe fallen. Dieses Angebot spricht vor allem die Freunde der klassischen Fahrzeuge an. Allerdings ist ein solches Leasing nur für Freiberufler und Gewerbetreibende attraktiv, denn der Clou dieses Modells liegt dar-in, den Oldtimer als Dienst- oder Firmenwagen zu nutzen. So ist es dem Unterneh-mer möglich, ein Fahrzeug mit einem großen Spaßfaktor zu fahren und zugleich Geld für die Abschlusszahlung zu sparen. Zudem kann ein großer Teil der Kosten als Be-triebsausgabe geltend gemacht werden und den Wagen später relativ günstig in das Privatvermögen zu übernehmen.

Ein Oldtimer wird mit dem Herzen gefahren, nicht mit Verstand

Nun werden eingefleischte Oldtimer-Fans und -Fahrer sagen, dass ein Oldtimer mit dem Herzen gefahren wird und nicht mit dem Verstand – doch der Unternehmer kann das Finanzamt an seiner Leidenschaft beteiligen. Eben dann, wenn ein Old- oder Youngtimer als Geschäftswagen genutzt wird, dann fährt das Finanzamt mit. Denn ein Selbstständiger fährt mit einem Oldtimer oftmals preiswerter als mit einem Neufahr-zeug. Und dazu kommt noch ein weiterer Vorteil: Der schicker Klassiker fällt als Werbe-träger garantiert auf.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein neues Fahrzeug im Unterhalt dem Old-timer je nach Konstitution überlegen ist, doch in Hinsicht auf die Steuer, punktet der Klassiker, wenn er als Firmenwagen angemeldet wird. Der Hintergrund ist simpel: Es zählt bei der Besteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens allein der Neupreis – das heißt, nach diesem richtet sich die Besteuerung der 1 % Regelung. Und ein Opel, ein Porsche oder ein Mercedes, der aus den 1960igern oder -70igern stammt, kostet nur noch einen Bruchteil der heutigen Fahrzeuge.

Ein Beispiel: ein Mercedes aus dem Jahr 1972. Dieser hat in der Anschaffung zu dieser Zeit 23.000 Deutsche Markt gekostet und das führt zu einem monatlichen Sachbe-zugswert von rund 110 Euro. Ein Neuwagen, der ähnlich komfortabel ist, schlägt mit einem Bruttopreis von 86.000 Euro zu Buche und das ergibt einen monatlichen Sach-bezugswert von 860 Euro.

Achtung! Die Anschaffungskosten müssen angemessen sein

Wird ein Dienstwagen angeschafft, dann kann der Unternehmer die Anschaf-fungskosten dauer steuerlich geltend machen. Damit das Finanzamt keinen Grund zu Zweifeln hat, dass der Oldtimer zum Betriebsvermögen zählt, ist es wichtig, dass die Anschaffung des Fahrzeugs sowie die Reparaturen und Unterhaltskosten in einem ver-nünftigen Rahmen bleiben. Das bedeutet, dass das Fahrzeug zu der Größe und der Art des Unternehmens passen muss. Ansonsten kann es passieren, dass das Finanzamt den Abzug bei den Betriebsausgaben aufgrund unangemessener Repräsentations-aufwendungen streicht.

Ein Fahrtenbuch ist Pflicht

Es ist ratsam, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn ein Klassiker betrieblich genutzt wird, denn so kann da Verhältnis der betrieblichen und privaten Kilometer belegt werden. Anders sieht es aus, wenn der Oldtimer dazu dient, betriebliche Produkte vorzuführen, wie bspw. bei einem Tischlermeister, der sich auf die Restaurierung von Holzteilen spezialisiert hat oder einer Kfz-Werkstatt die historische Fahrzeuge restauriert.

Da das Finanzamt stets bei einem Oldtimer als Unternehmensfahrzeug sehr genau und vor allem kritisch hinschaut, wird dazu geraten, alle denkbaren Fälle der betrieblichen Nutzung zusammenzufassen. Sollte das Fahrzeug nicht unterwegs sein, dann sollte es zu Werbezwecken genutzt werden.

Werbeaufschriften auf Oldtimern

Selbst eine Werbeaufschrift auf dem Old- oder Youngtimer ist ein gutes Argument ge-genüber den Finanzbeamten, dass das Fahrzeug für werbliche Zwecke angeschafft wurde. Jedoch sollte die Aufschrift den historischen Vorlagen entsprechen bzw. zeit-gemäß sein. So könnte bspw. eine Internet-Adresse auf dem Fahrzeug die Zulas-sung des Fahrzeuges als Oldtimer gefährden. Magnetschilder könnten einen Ausweg darstellen. Zudem könnte auch ein Foto des Fahrzeugs in Anzeigen oder Webseiten veröffentlicht werden, um so eine langjährige Tradition und Erfahrung zu vermitteln so-wie Wertbeständigkeit.

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