Mit dem Caravan auf Tour

Wer mit dem Wohnwagen in den Urlaub fährt, kann gefährlich leben. Vielen verkennen das höhere Risiko des Bewegens im Vergleich zu einem Pkw – längere Bremswege und instabileres Reagieren der Masse in Gefahrensituationen sind nur einige Auswirkungen auf ein solches Gespann. Unter Beachtung einiger Tipps kann dieses Risiko jedoch minimiert werden.

Lagern Sie Gepäck eher im Zugfahrzeug – hat dieses mehr Gewicht als der Wohnwagen, so ist das Gespann stabiler – beim Bremsen drückt weniger Gewicht auf das Zugfahrzeug und ein sicherer Stillstand kann erreicht werden. Bringen Sie zusätzlich zwei Außenspiegel an, um die Sicht nach hinten zu erweitern und ein Rangieren einfacher zu gestalten. Zudem ist ein Überprüfen der Elektrik, der Bremsen sowie des Reifendrucks vor jeder Fahrt unabdingbar.

Beachten Sie während der Fahrt den bereits angesprochenen, längeren Bremsweg – er unterscheidet sich um bis zu 20% von dem eines einzelnen Pkw ohne Wohnwagen – daher empfehlen wir, immer einen doppelten Sicherheitsabstand zum Vordermann ein zu halten, sofern ihr Gespann 7m oder länger ist. Sollten Sie einmal ins Schlingern geraten, gehen Sie vom Gas – der ADAC empfiehlt ein Abbremsen um 20-30km/h, um ein Stabilisieren des Anhängers zu erzeugen.

Denken Sie selbst beim Überholvorgang immer an genügend Platz. Das Gespann ist nicht nur länger, sondern durch das erhöhte Gewicht langsamer als ein einzelner Pkw – längere Überholwege sind garantiert. Rechnen Sie darüber hinaus mit einer Sogwirkung und dem entsprechenden leichten Gegenlenken.

Beim Caravaning möchte außerdem kaum jemand auf Ausstattung verzichten – Tische, Stühle, Getränke, Konserven, Sportgeräte oder Vorzelt sind Utensilien, die in keinem Urlaub fahlen dürfen. Doch ist das Gespann bei Abfahrt überladen?

Um das heraus zu finden, gibt es deutliche Anzeichen: Schauen Sie erst einmal, ob die Reifen des Caravans und des Zugfahrzeugs in den Radkästen verschwinden oder die Deichsel keine Waagerechte bildet. Dies sind die ersichtlichsten Punkte für eine deutlich überladenes Gespann.

Die Grundregel lautet, dass Caravan oder Zugfahrzeug zusammen oder einzeln überladen sein können. Dazu wird empfohlen, vor dem Packen einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu werfen. Bei Begutachtung selbiger ist für Sie die Leermasse und das technisch zulässige Gesamtgewicht von Interesse – aus diesen resultieren nämlich das zulässige Zuladungsgewicht. Zudem müssen Sie unbedingt auf Achsen und Reifen achten: wichtige Daten sind hierbei Achs- und Stützlasten, Anhängelast sowie Reifentragfähigkeitsindex (erkennbar an der Reifenflanke) beim Caravan und am Fahrzeug selbst. Wichtig: Achten Sie auf die Angaben zur Tempo-100-Freigabe und zum zulässigen Gesamtgewicht.

Es gilt, dass Zugfahrzeug und Caravan im Hinblick auf das Gewicht zueinanderpassen – darauf sollte man bereits beim Kauf des Caravans achten. Das zulässige Gesamtgewicht entspricht in der Regel der Summe aus der Gesamtmasse des Fahrzeugs und der gebremsten Anhängelast. Außerdem sollte die 1:1-Regel beachtet werden. Sie beschreibt, dass das Gesamtgewicht des Wohnwagens das Gewicht des leeren Zugwagens nicht überschreiten darf.

Wird all das eben erwähnte beachtet, kann auch schon beladen werden. Um eine Überladung zu vermeiden, sollten Sie folgendes im Auge behalten um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten: Alle oben liegenden Staufächer o.ä. dürfen nur leicht beladen werden, schwere Gegenstände dagegen sollten möglichst tief im Inneren des Caravans positioniert werden. Wird das nicht beachtet, kann sich dies auf die Fahrstabilität auswirken. Ein Ausweichen bspw. kann zu starker Kippneigung, Aufschaukeln oder Ungenauigkeiten im Lenken und das wiederum zu einem Verkehrsunfall führen.

Gleiche Pack-Politik gilt auch für das Zugfahrzeug. Sicherung ist hierbei eines der wichtigsten Themen. Schwere Gegenstände sollten möglichst nahe der Hinterachse verstaut werden. Ist die Ladung nicht ausreichend gesichert, läuft man Gefahr bei starkem Bremsen Insassen durch herumfliegende Gegenstände zu verletzen.

Zudem winken im In- und Ausland bei Missachtung hohe Geldbußen:
Bereits bei der kleinsten Überladung wird es in der Schweiz teuer. Die österreichischen Behörden verlangen ab 2 Prozent Überladung bis zu 2180 Euro. Hierzulande werden bei mehr als 20 Prozent 50 Euro, drei Punkte und eine Anzeige fällig.

Um sicher zu gehen, können Gespanne beim TÜV oder bei der Dekra gewogen und deren Achslasten ermittelt werden – dann steht einer sorgenfreien Fahrt nichts mehr im Wege.

So wird der Weg zum Ziel:
– beachten Sie die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht
– nach oben gehört lediglich leichtes Packgut
– vor der Reise das Gewicht, sowie Gewichtsverteilung prüfen
– verstauen Sie schwere Gegenstände besonders rutschsicher
– beachten Sie die physikalischen Besonderheiten Ihres Gespanns
– planen Sie genügend Zeit ein – ein Gespann ist ein Cruiser

Hier nachlesen ...

Als Laie die eigene Schrauberwerkstatt einrichten

Ein echter Autofan will mehr, als nur mit seinem Wagen zu fahren. Sondern sie wollen …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert